Uns ist wichtig, dass Sie als unsere Mandanten von Anfang an wissen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – unabhängig davon, ob es zu einer Gerichtsverhandlung kommt oder nicht.
Die Transparenz und Angemessenheit der Vergütung stehen dabei ebenso im Vordergrund, wie unsere Diskretion in allen finanziellen Fragen.
Wir legen entweder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrunde oder schließen mit Ihnen eine individuelle Vergütungsvereinbarung - Im Regelfall rechnen wir unsere anwaltliche Vergütung nach dem allgemein geltenden RVG ab. Die Gebührenhöhe ist dabei gesetzlich vorgegeben. Sie richtet sich nach dem Streitwert und der Komplexität des Falles.
Ob es sich bei Online-Scheidungen tatsächlich um eine "billige Turbo-Trennungslösung" handelt, sehen wir kritisch. Vor allem dann, wenn es keine einvernehmlichen Lösungen sind, sondern die Fälle beratungsintensiv sind - denn der Online-Antrag erfasst nur Daten, bietet keine persönliche Beratung und sagt auch nichts über die Qualität des Anwalts aus. Mehr über Pro und Contra lesen Sie hier.
Zur Kostenersparnis:
Sicher, Sie haben keinen Aufwand, der mit Beratungsterminen verbunden ist - vor Gericht müssen Sie jedoch persönlich erscheinen.
Die Gebühren sind, wie oben beschrieben, gesetzlich geregelt. Auch die Anwaltskosten für Online-Scheidungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Weiterhin
werden auch hier das Einkommen der Eheleute und die Anzahl der Kinder einbezogen, sowie jeder Streitpunkt, der verhandelt werden muss. Es kann auch passieren, dass der Anwalt, der Sie vor Gericht
vertritt, nicht der Korrespondenzanwalt ist, der Sie per E-Mail betreut hat: Hier könnten u.U, erhebliche Mehrkosten auf Sie zukommen.
Sie ist eine staatlich gewährte finanzielle Unterstützung, um einkommensschwachen Mandanten die Durchführung von Gerichtsverfahren zu ermöglichen.
So haben Sie zum Beispiel als Hartz IV-Empfänger darauf einen Anspruch.
Trifft dieses auf Sie zu, scheuen Sie sich nicht, dieses offen anzusprechen: In diesem Fall besteht die Möglichkeit, für Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen.
Auch hier gibt es eine Möglichkeit der staatlichen Unterstützung, die Beratungshilfe.
Wir beraten Sie gern über alle vorhandenen Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten, um zu Ihrem Recht zu kommen. Die Antragstellung auf finanzielle Unterstützung (Verfahrenskosten- oder Beratungshilfe) kann in beiden Fällen durch unsere Kanzlei geschehen.
Sie sehen, Sie können uns in allen finanziellen Fragen ansprechen: Wir beraten Sie umfassend und immer angepasst an Ihre individuelle Situation.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 0531 - 40191 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@familienrechtskanzlei-wolter.de.
Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.