Im Familienrecht ist der Unterhalt geregelt, den Sie oder Ihr Ehepartner leisten müssen.
Er basiert sowohl auf dem Solidaritätsprinzip als auch auf dem Prinzip von staatlicher und innerfamiliärer Fürsorge. Die Familie wird als Bedarfsgemeinschaft definiert;
für Lebenspartner gilt das Unterhaltsrecht der Ehe. 2008 definierte das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts die Ansprüche von Geschiedenen, ledigen Alleinerziehenden
und Kindern umfassend neu. Die Höhe des Unterhalts ist neben den Unterhaltsrichtlinien auch in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle angegeben, die regelmäßig aktualisiert wird. Dem Unterhaltspflichtigen wird ein sogenannter Selbstbehalt (Eigenbedarf), ein monatlicher Mindestbetrag zugesichert, um einen gewissen Lebensstandard zu erhalten.
Unterhalt umfasst alle Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person.
Dazu gehören:
Der Betreuungsunterhalt gliedert sich in zwei unterschiedliche Sachverhalte.
Die grundlegenden sozialen Absicherungen durch Unterhalt betreffen etwa:
Sprechen wir darüber. Ob Sie oder Ihr Partner im Falle einer Trennung der Unterhaltspflicht unterliegen, klären wir in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin unter 0531 - 40191 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@familienrechtskanzlei-wolter.de.
Wir setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.